Seitens der Bezrikshauptmannschaft Hermagor wurde eine Verordnung zur Bekämpfung der Wutkrankheit erlassen, diese lautet wie folgt:
V E R O R D N U N G
Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor verordnet gemäß §§ 2, 24, 41 und 42 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2008, zur Bekämpfung der Wutkrankheit im Bereich des politischen Bezirkes Hermagor, folgende Maßnahmen:
§1
Der gesamte Bereich des politischen Bezirkes Hermagor wird als tollwutgefährdetes Gebiet festgestellt.
§ 2
Für das durch die Wutkrankheit gefährdete Gebiet werden folgende Maßnahmen angeordnet:
§ 3
Tiere, die einen Menschen verletz haben sind sicher zu verwahren und unverzüglich der tierärztlichen Untersuchung bzw. Beobachtung zu unterziehen.
§ 4
Von den Bestimmungen des § 2 Ziffer 2 sind Hunde der Polizei, Zollwache, des Bundesheeres und der Bergretter (diese müssen entsprechend gekennzeichnet sein) für die Dauer ihrer Dienstverwendung und bei Übungen außerhalb des verbauten Gebietes ausgenommen. Das gleiche gilt für Jagdhunde, wenn diese zur Jagdausübung unter Aufsicht verwendet werden und sie nachweislich seit mindestens 30 Tagen und längstens 1 Jahr gegen die Wutkrankheit schutzgeimpft sind. Die Schutzimpfung ist durch ein Impfzeugnis nachzuweisen.
§ 5
Das Schlachten wutkranker und –verdächtiger Tiere, jeder Verbrauch oder Verkauf einzelner Teile derselben oder ihrer Produkte ist verboten.
§ 6
Die Kadaver der gefallenen oder wegen dieser Seuche getöteten wutkranken oder der Seuche verdächtigen Tiere dürfen nicht abgehäutet werden und sind mit Haut und Haaren womöglich durch Verbrennung unschädlich zu beseitigen.
§ 7
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 63 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2008, mit Geldstrafen bis zu € 4.360,00, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu drei Wochen, bestraft.
§ 8
Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Bezirkshauptmann:
Dr. Pansi eh.
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Abfuhr Restmüll: Fr., 04.11.2011 |
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Abfuhr "Gelber Sack": Mi., 16.11.2011 |
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Öffnungszeiten |
| Mo, Mi, Do, Fr |
07:30 - 12:00 |
| Di |
07:30 - 12:00 13:00 - 17:00 |
Sprechstunde Bürgermeister:
Nach Terminvereinbarung (Tel.: 04286 212 11)