Förderungshöhe neu:
A) Ein- und Zweifamilienhäuser, öffentliche Gebäude, Gebäude von gemeinnützigen Vereinigungen
Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 50% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:
a) Grundförderung
- Warmwasser (mind. 4m²) € 1.000,--
- Warmwasser und Raumzusatzheizung (mind. 15m²) € 1.500,--
b) pro m² Kollektorfläche zusätzlich € 50,--
Die maximale Gesamthöhe des Baukostenzuschusses beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern € 5.000,-- pro Anlage.
B) Mehrgeschossiger Wohnbau (ab 3 Wohneinheiten)
Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 50% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:
a) Grundförderung € 1.000,--
b) Pro angeschlossener Wohnung zusätzlich € 100,--
c) Pro m² Kollektorfläche zusätzlich € 50,--
Die Kollektorfläche (Bruttokollektorfläche) muss mindestens 2,5 m² je Wohneinheit betragen, ansonsten wird die Förderung aliquot gekürzt.
C) Solaranlagen für sonstige Gebäude (z.B. Privatzimmervermietung, gewerblich genutzte Gebäude)
Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage nach dem 01.01.2008 (Nachweis durch Rechnungsdatum und Abnahmeprotokoll) wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 10% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt:
Pro m² Kollektorfläche € 100,--
Diese Förderung ist zusätzlich zur Umweltförderung Inland möglich!
Weitere Informationen zur neuen Förderungsrichtlinie finden Sie im Internet unter http://www.energiewirtschaft.ktn.gv.at/
Downloads
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Abfuhr Restmüll: Fr., 04.11.2011 |
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Abfuhr "Gelber Sack": Mi., 16.11.2011 |
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Öffnungszeiten |
| Mo, Mi, Do, Fr |
07:30 - 12:00 |
| Di |
07:30 - 12:00 13:00 - 17:00 |
Sprechstunde Bürgermeister:
Nach Terminvereinbarung (Tel.: 04286 212 11)