Freitag, den 12 . März 2010
zu melden.
RASSE, GESCHLECHT, ALTER sowie die vollständige Ohrmarkennummer des jeweiligen Tieres sind unbedingt anzuführen.
Rauschbrandschutzimpfungen sind amtliche Impfungen und werden vom Amtstierarzt durchgeführt. Gebietsweise werden aber auch Privattierärzte vom Amtstierarzt mit dieser Aufgabe betraut. Bestandsentwurmungen sind dringend empfohlen (besonders bei Leberegelbefall).
Schutzimpfungen nicht amtlicher Natur (z.B. Rotlauf, Tollwut, Piroplasmose etc.) müssen vom Tierbesitzer selbst beim jeweiligen Haustierarzt angemeldet werden.
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Abfuhr Restmüll: Fr., 10.09.2010 |
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Abfuhr "Gelber Sack": Mi., 22.09.2010 |
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Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum: jeden Dienstag von 16:00 bis 17:00 Uhr |
| Mo, Mi, Do, Fr |
07:30 - 12:00 |
| Di |
07:30 - 12:00 13:00 - 17:00 |