Bitte beachten Sie, dass Bauansuchen mit den dazu benötigten vollständigen Unterlagen mindestens 10 Tage vor dem Verhandlungstag am Gemeindeamt eingehen müssen um bearbeitet werden zu können. (gesetzlicher Auftrag der Fristeinhaltung, u.ä).
Bevor irgendwelche Bautätigkeiten in Angriff genommen werden, informieren Sie sich bitte zuerst am Gemeindeamt, ob eine Mitteilungspflicht gem. § 7 der Kärntner Bauordnung besteht oder ob es sich um ein Vorhaben gem. § 6 der Kärntner Bauordnung handelt.
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Abfuhr Restmüll: Fr., 24.02.2012 |
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Abfuhr "Gelber Sack": Mi., 08.02.2011 |
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Abfuhr Papier: Fr., 17.02.2012 |
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Öffnungszeiten |
| Mo, Mi, Do, Fr |
07:30 - 12:00 |
| Di |
07:30 - 12:00 13:00 - 17:00 |
Sprechstunde Bürgermeister:
Nach Terminvereinbarung (Tel.: 04286 212 11)