| Thema | Gewerbe |
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| Beschreibung | Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich melde- oder bewilligungspflichtig und dürfen nur in rechtskräftig genehmigten Betriebsstätten stattfinden. Die zuständige Veranstaltungsbehörde ergibt sich aus der Art der Veranstaltung und ist in den meisten Fällen der Bürgermeister jener Gemeinde, in der der Veranstaltungsort liegt. Mit diesem Formular erfolgt die Meldung/Antragstellung an die ausgewählte Gemeinde zusammen mit einer Prüfung der tatsächlichen Zuständigkeit. |
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Abfuhr Restmüll: Fr., 24.02.2012 |
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Abfuhr "Gelber Sack": Mi., 08.02.2011 |
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Abfuhr Papier: Fr., 17.02.2012 |
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Öffnungszeiten |
| Mo, Mi, Do, Fr |
07:30 - 12:00 |
| Di |
07:30 - 12:00 13:00 - 17:00 |
Sprechstunde Bürgermeister:
Nach Terminvereinbarung (Tel.: 04286 212 11)